Mietbedingungen

Hinweis: Bitte vor Livegang rechtlich prüfen und ggf. an Ihre Unternehmensdaten/Prozesse anpassen.

Mietbedingungen

Die Bezahlung erfolgt monatlich per Rechnung im Vorraus..

Alle Preisangaben sind Bruttoopreise, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Monatspreis, nach Zeitüberschreitung wird 10% des Monatspreises pro Tag berechnet.

Kraftstoff- und AdBlue-Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Die Preise beinhalten die im Preisteil genannten Kilometer.

Eventuelle Zusatzkilometer werden wie angegeben berechnet.

Die Selbstbeteiligung im Falle eines Haftungsschadens beträgt pro Schadensfall: VK 2.500,00 €, TK 2.500,00 €.

Versicherung des Fahrzeugs gilt nicht in folgenden Ländern:

Zustellung bundesweit außer Insel auf anfrage gegen Aufpreis möglich

Betankungskosten: Bei Übergabe ist das Fahrzeug vollgetankt und muss bei Abgabe ebenfalls vollgetankt zurückgegeben werden. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben werden, wird das Fahrzeug zu Lasten des Mieters von uns betankt. Für das Betanken erheben wir eine Servicepauschale von 75,00 € netto + Tankkosten.

Winterreifen von Oktober bis April: 40,00 € pro Monat.

Weitere Bedingungen

Mindestmietdauer: 6 Monate

Rabatte die gewährt werden bei längerer Laufzeit werden bei Kürzung der Laufzeit in Rechnung gestellt.

Ozonbehandlung: Für eine Ozonbehandlung berechnen wir 350,00 €. (Dies wird notwendig, wenn im Fahrzeug geraucht wird – Nichtraucherfahrzeuge.)

Bei der Zustellung/Rückgabe werden evtl. Schäden im Beisein des Mieters bzw. eines von ihm Beauftragten protokolliert.

Das Fahrzeug wird am Ende der Miete einem Gutachter vorgeführt, der die Höhe der Schadenssumme bestimmt. Die Kosten für dieses Gutachten werden in Rechnung gestellt.

Ordnungswidrigkeiten

Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, voll verantwortlich und haftet für entstehende Gebühren und Kosten. Der Vermieter ist verpflichtet, den Behörden in einem solchen Fall den Mieter/Fahrer zu benennen. Die Gesellschaft haftet dem Vermieter gegenüber dabei als Drittschuldner.

Bearbeitungsgebühr pro Bußgeldbescheid: 30,00 €.

Höhere Gewalt

Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters liegende und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen entbinden den Vermieter für deren Dauer von der rechtzeitigen Leistung. Vom Eintritt der Störung wird der Vermieter die Gesellschaft unverzüglich unterrichten. Ist das Ende der die Leistung ausschließenden Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen.